Familienrecht

Unsere Tätigkeit umfasst die Beratung und gerichtliche Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts. Wir beraten sowohl im Zusammenhang mit Eheschließungen und Eheverträgen als auch im Falle einer Scheidung und den daraus weiter resultierenden Themen wie Unterhalt, Gütertrennung und bei gemeinsamen Kindern auch dem Umgangsrecht. Neben den klassischen Schwerpunkten des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie außerdem in Fragen der Adoption und des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens.

Unsere Leistungen im Familienrecht:

  • Beratung bei Trennung und Scheidung
  • Eherecht
    • Eheschließung
    • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen / Eheverträge
    • Partnerschaftsverträge
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Scheidungsrecht
    • Aufhebung der Ehe
    • Gütertrennung
    • Zugewinnberechnung und -ausgleich
    • Vermögensauseinandersetzung
    • Hausrat / Ehewohnung
  • Unterhaltsrecht
    • Trennungsunterhalt
    • Kindesunterhalt
    • Ehegattenunterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht / Kindschaftsrecht
  • Adoption
  • Vaterschaftsanfechtungsverfahren
  • Gewaltenschutzrecht
  • Verfahrensbeistandschaften gemäß § 158 FamFG für Kinder und Jugendliche
  • Ergänzungs- und Umgangspflegschaften in Kindschaftsangelegenheiten

Betreuungsrecht:

Vertretung der Rechte Betroffener im Rahmen von Verfahrenspflegschaften im Bereich freiheitsbeschränkender Maßnahmen sowie bezüglich der Einrichtung von Betreuungen.